1)Ich möchte die Einwilligung streichen
2)Ich möchte das Widerspruchsrecht 1 ausüben
3)Ich möchte das Widerspruchsrecht 2 ausüben
Einwilligung:
Ich (wir) willige(n) ein, dass die Deutsche Post die dauerhafte
Anschriftenänderung denjenigen, die die alte Anschrift bereits kennen,
zur Adressaktualisierung zur Verfügung stellt, damit möglichst viele
zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten.
Möchten Sie oder Mitglieder Ihres Haushaltes die Einwilligung nicht
erteilen, dann klicken Sie bitte unten das Feld "Ich möchte die
Einwilligung streichen" an.
Widerspruchsrechte:
1. Damit Ihnen auch andere Postdienstleister als die Deutsche Post
Sendungen nachsenden können, leiten wir Ihre Adressdaten an diese
weiter, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 1).
2. Damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue
Anschrift erhalten, dürfen auch andere Postdienstleister Ihre
Anschriftenänderung an Absender weiterleiten, die an Ihre alte Adresse
geschrieben haben, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen
(Widerspruchsrecht 2, nur relevant bei Nachsendung wg. Umzug).
Möchten Sie oder Mitglieder Ihres Haushaltes eines dieser
Widerspruchsrechte ausüben, dann klicken Sie bitte unten das Feld "Ich
möchte das Widerspruchsrecht 1 (bzw. 2) ausüben" an.
Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten aus dem Nachsendeauftrag
Wer darf was mit Adressen machen?
Der Umgang mit Ihrer Adresse ist allen am Postverkehr Beteiligten nur
unter engen Voraussetzungen möglich. Dies hat der Gesetzgeber in
verschiedenen Gesetzen für den Datenschutz genau geregelt. Dazu gehören
insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, das Postgesetz und die
Postdienste-Datenschutzverordnung.
Ihre Adresse ist bei uns in guten Händen.
Die in Ihrem Nachsendeauftrag genannte Umzugsadresse stellen wir auf
Wunsch zur Aktualisierung vorhandener Anschriften zur Verfügung.
Dies tun wir jedoch nur, wenn:
* dem Anfragenden die alte Anschrift bekannt ist,
* und der Auftraggeber auf dem Nachsendeauftrag die Einwilligungserklärung nicht gestrichen hat,
* und es sich um einen Nachsendeauftrag wegen Umzugs, nicht etwa nur wegen vorübergehender Abwesenheit handelt.
Ist die Einwilligungserklärung gestrichen, wird die Umzugsadresse von
uns nur mitgeteilt, wenn wir gesetzlich zu dieser Auskunft verpflichtet
sind:
* bei Anfragen von Gerichten und Behörden, die Ihre neue Anschrift zu Zwecken des Postverkehrs anfordern (§ 40 PostG),
* bei Anfragen von Verbraucherschutzverbänden und ähnlichen
Einrichtungen zum Zweck der rechtlichen Verfolgungen von Verfehlungen
gegen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht (§ 13
Unterlassungsklagengesetz, § 13 Gesetz gegen unerlaubten Wettbewerb)
* bei Anfragen von anderen Postdienstleistern für deren
Nachsendungen, wenn Sie gegen die Weitergabe an diesen Adressatenkreis
nicht Widerspruch eingelegt haben (§ 29 Postgesetz, § 7 Absatz 1
Postdienste-Datenschutzverordnung).
Ist die Einwilligungserklärung nicht gestrichen und haben Sie auch
keinen Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschriftenänderung an
andere Postdienstleister eingelegt, so dürfen andere Postdienstleister
die Adressänderung dem Absender einer von ihnen beförderten Postsendung
auf Verlangen zum Zwecke der zutreffenden Adressierung künftiger
Postsendungen mitteilen, damit möglichst viele zukünftige Postsendungen
sofort die neue Anschrift erhalten. Wenn Sie speziell mit dieser
Weitergabe nicht einverstanden sind, können Sie dieser Weitergabe Ihrer
Umzugsadresse ebenfalls durch Anklicken der entsprechenden Felder unten
auf dieser Seite widersprechen (§ 7 Abs. 1
Postdienste-Datenschutzverordnung).
Hinweis zur Einwilligungserklärung
Mit der Speicherung und Übermittlung der Adressdaten an solche
Personen bzw. Firmen, die noch Ihre alte Anschrift kennen, möchten wir
dem Bedürfnis und Wunsch unserer Kunden entsprechen, Sendungen stets an
die zutreffende Anschrift zu richten. In der Umzugssituation wird
erfahrungsgemäß vielfach vergessen, allen bisherigen
Kommunikationspartnern die neue Anschrift zukommen zu lassen. Damit
deren Sendungen Sie jedoch auch weiter erreichen, wird Ihre Adresse -
ggf. auch an im Bereich des Postversandes tätige Dienstleister - unter
den oben genannten Voraussetzungen weitergegeben. Dies geschieht jedoch
maximal für die Dauer von 2 Jahren. Die Empfänger der Neuadresse dürfen
diese nur im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
nutzen, ggf. weiterverarbeiten und übermitteln.
Auch eine Übermittlung Ihrer Umzugsadresse ins Ausland geschieht nur
unter den oben genannten Voraussetzungen und wenn in dem Land, aus dem
die Anfrage stammt, ein dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechendes
Datenschutzniveau besteht; es darf Ihre Adresse somit nicht zu anderen
Zwecken verwendet werden als in Deutschland.
Auf dem Nachsendeauftrag an die Deutsche Post können bis zu 12 Personen
einen Nachsendeauftrag erteilen. Für den Fall, dass bei mehreren
Auftraggebern einige Personen unterschiedlich optieren möchten, so
können Sie dies - auch noch nach Erteilung des Auftrags - tun:
* Sie können das Feld „Ich möchte die Einwilligung streichen“ im unteren Teil dieser Seite anklicken.
* Sie können unter Angabe der auf Ihrem Auftrags-Beleg vermerkten
Nummer die Einwilligung telefonisch zurücknehmen bzw. nachträglich
abgeben. Dafür steht Ihnen unsere Tel.-Hotline unter der Nummer 0 18 02
44 45 46 (6 Ct je Anruf im Festnetz) zur Verfügung.
Hinweis zu den Widerspruchsrechten
Ihr Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Anschriftenänderung
an andere Postdienstleister zum Zweck der Nachsendung und Zustellung
und/oder zum Zweck der Weitergabe Ihrer Umzugsadresse durch andere
Postdienstleister an Absender, die an Ihre alte Anschrift geschrieben
haben, kann in verschiedener Weise ausgeübt werden:
* Sie können das Feld „Ich m&ooml;chte das Widerspruchsrecht 1 (bzw. 2) ausüben“ im unteren Teil dieser Seite anklicken.
* Sie können auch unter Angabe der auf Ihrem Auftrags-Beleg
vermerkten Nummer den Widerspruch telefonisch einlegen. Dafür steht
Ihnen unsere Tel.-Hotline unter der Nummer 0 18 02 44 45 46 (6 Ct je
Anruf im Festnetz) zur Verfügung.