Donnerstag, 25. Februar 2016

Bauträger - Schwarze Schafe - Bauvertrag

Ein großes Problem beim Bauen: Es muss sich gar nicht um ein schwarzes Schaf der Branche handeln, auch seriöse Unternehmen werden natürlich versuchen, ein gutes Geschäft zu machen. Was der Kunde nicht fordert, wird deshalb auch freiwillig kaum geboten. Der größte Stolperstein ist daher bei allen Firmen der Bauvertrag selbst. Aber genau hier trennt sich auch die Spreu vom Weizen. Ein guter Bauträger unterscheidet sich vom schlechten vor allem durch seine Verhandlungsbereitschaft, der Transparenz und den gebotenen Sicherheiten.
Transparenz ist jedoch oft Mangelware. Denn egal, was der Bauträger dem Kunden an schönen Bildchen und Prospekten gezeigt hat: Am Ende zählt der Vertragstext - jedoch sei fast die Hälfte aller Verträge nicht ausreichend ausformuliert, warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB) in Berlin. Die Bau- und Leistungsbeschreibungen seien oft unvollständig und zu unkonkret. Sei es beim Leistungsumfang, bei der Beschreibung der Baukonstruktion, bei Baustoffen und Baumaterialien sowie bei der technischen Ausstattung. Genau diese Lücken gilt es bei der Vertragsgestaltung nun zu stopfen, anderenfalls riskieren Sie als Auftraggeber, dass Sie am Ende Ihr Traumhaus nicht mehr wiedererkennen.

Wohnbau-Studio, Planungsgesellschaft in Stuttgart, Schaber

Dienstag, 9. Februar 2016

Nachsendeauftrag der Deutschen Post bei Umzug - Erkläung zur Einwilligung und zum Widerspruch

1)Ich möchte die Einwilligung streichen
2)Ich möchte das Widerspruchsrecht 1 ausüben
3)Ich möchte das Widerspruchsrecht 2 ausüben

Einwilligung:
Ich (wir) willige(n) ein, dass die Deutsche Post die dauerhafte Anschriftenänderung denjenigen, die die alte Anschrift bereits kennen, zur Adressaktualisierung zur Verfügung stellt, damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten.

Möchten Sie oder Mitglieder Ihres Haushaltes die Einwilligung nicht erteilen, dann klicken Sie bitte unten das Feld "Ich möchte die Einwilligung streichen" an.
Widerspruchsrechte:

1. Damit Ihnen auch andere Postdienstleister als die Deutsche Post Sendungen nachsenden können, leiten wir Ihre Adressdaten an diese weiter, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 1).

2. Damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten, dürfen auch andere Postdienstleister Ihre Anschriftenänderung an Absender weiterleiten, die an Ihre alte Adresse geschrieben haben, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 2, nur relevant bei Nachsendung wg. Umzug).

Möchten Sie oder Mitglieder Ihres Haushaltes eines dieser Widerspruchsrechte ausüben, dann klicken Sie bitte unten das Feld "Ich möchte das Widerspruchsrecht 1 (bzw. 2) ausüben" an.
        Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten aus dem Nachsendeauftrag
        Wer darf was mit Adressen machen?

Der Umgang mit Ihrer Adresse ist allen am Postverkehr Beteiligten nur unter engen Voraussetzungen möglich. Dies hat der Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzen für den Datenschutz genau geregelt. Dazu gehören insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, das Postgesetz und die Postdienste-Datenschutzverordnung.

Ihre Adresse ist bei uns in guten Händen.
Die in Ihrem Nachsendeauftrag genannte Umzugsadresse stellen wir auf Wunsch zur Aktualisierung vorhandener Anschriften zur Verfügung.

Dies tun wir jedoch nur, wenn:

    * dem Anfragenden die alte Anschrift bekannt ist,
    * und der Auftraggeber auf dem Nachsendeauftrag die Einwilligungserklärung nicht gestrichen hat,
    * und es sich um einen Nachsendeauftrag wegen Umzugs, nicht etwa nur wegen vorübergehender Abwesenheit handelt.

Ist die Einwilligungserklärung gestrichen, wird die Umzugsadresse von uns nur mitgeteilt, wenn wir gesetzlich zu dieser Auskunft verpflichtet sind:

    * bei Anfragen von Gerichten und Behörden, die Ihre neue Anschrift zu Zwecken des Postverkehrs anfordern (§ 40 PostG),
    * bei Anfragen von Verbraucherschutzverbänden und ähnlichen Einrichtungen zum Zweck der rechtlichen Verfolgungen von Verfehlungen gegen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht (§ 13 Unterlassungsklagengesetz, § 13 Gesetz gegen unerlaubten Wettbewerb)
    * bei Anfragen von anderen Postdienstleistern für deren Nachsendungen, wenn Sie gegen die Weitergabe an diesen Adressatenkreis nicht Widerspruch eingelegt haben (§ 29 Postgesetz, § 7 Absatz 1 Postdienste-Datenschutzverordnung).

Ist die Einwilligungserklärung nicht gestrichen und haben Sie auch keinen Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschriftenänderung an andere Postdienstleister eingelegt, so dürfen andere Postdienstleister die Adressänderung dem Absender einer von ihnen beförderten Postsendung auf Verlangen zum Zwecke der zutreffenden Adressierung künftiger Postsendungen mitteilen, damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten. Wenn Sie speziell mit dieser Weitergabe nicht einverstanden sind, können Sie dieser Weitergabe Ihrer Umzugsadresse ebenfalls durch Anklicken der entsprechenden Felder unten auf dieser Seite widersprechen (§ 7 Abs. 1 Postdienste-Datenschutzverordnung).
        Hinweis zur Einwilligungserklärung
        Mit der Speicherung und Übermittlung der Adressdaten an solche Personen bzw. Firmen, die noch Ihre alte Anschrift kennen, möchten wir dem Bedürfnis und Wunsch unserer Kunden entsprechen, Sendungen stets an die zutreffende Anschrift zu richten. In der Umzugssituation wird erfahrungsgemäß vielfach vergessen, allen bisherigen Kommunikationspartnern die neue Anschrift zukommen zu lassen. Damit deren Sendungen Sie jedoch auch weiter erreichen, wird Ihre Adresse - ggf. auch an im Bereich des Postversandes tätige Dienstleister - unter den oben genannten Voraussetzungen weitergegeben. Dies geschieht jedoch maximal für die Dauer von 2 Jahren. Die Empfänger der Neuadresse dürfen diese nur im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nutzen, ggf. weiterverarbeiten und übermitteln.

Auch eine Übermittlung Ihrer Umzugsadresse ins Ausland geschieht nur unter den oben genannten Voraussetzungen und wenn in dem Land, aus dem die Anfrage stammt, ein dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechendes Datenschutzniveau besteht; es darf Ihre Adresse somit nicht zu anderen Zwecken verwendet werden als in Deutschland.

Auf dem Nachsendeauftrag an die Deutsche Post können bis zu 12 Personen einen Nachsendeauftrag erteilen. Für den Fall, dass bei mehreren Auftraggebern einige Personen unterschiedlich optieren möchten, so können Sie dies - auch noch nach Erteilung des Auftrags - tun:

    * Sie können das Feld „Ich möchte die Einwilligung streichen“ im unteren Teil dieser Seite anklicken.
    * Sie können unter Angabe der auf Ihrem Auftrags-Beleg vermerkten Nummer die Einwilligung telefonisch zurücknehmen bzw. nachträglich abgeben. Dafür steht Ihnen unsere Tel.-Hotline unter der Nummer 0 18 02 44 45 46 (6 Ct je Anruf im Festnetz) zur Verfügung.

        Hinweis zu den Widerspruchsrechten
        Ihr Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Anschriftenänderung an andere Postdienstleister zum Zweck der Nachsendung und Zustellung und/oder zum Zweck der Weitergabe Ihrer Umzugsadresse durch andere Postdienstleister an Absender, die an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, kann in verschiedener Weise ausgeübt werden:

    * Sie können das Feld „Ich m&ooml;chte das Widerspruchsrecht 1 (bzw. 2) ausüben“ im unteren Teil dieser Seite anklicken.
    * Sie können auch unter Angabe der auf Ihrem Auftrags-Beleg vermerkten Nummer den Widerspruch telefonisch einlegen. Dafür steht Ihnen unsere Tel.-Hotline unter der Nummer 0 18 02 44 45 46 (6 Ct je Anruf im Festnetz) zur Verfügung.