Webmaster, die bereits unternehmerisch tätig sind und ein Gewerbe angemeldet haben, können die Einnahmen, die sie über die Website (z.B. Adsense, Affiliate) erzielen, bei ihrer selbständigen Haupttätigkeit angeben. Wie ist das aber bei privaten Seiten, die von Arbeitnehmern oder Schülern betrieben werden und Adsense einbinden?
weiter lesen